Neue Unisex Tarife bei Versicherungen ab 2012

Geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Kalkulation von Versicherungsbeiträgen gehören in Deutschland seit 2012 der Vergangenheit an.

Bereits am 13. September 2004 wurde die Richtlinie 2004/113/EG vom Europäischen Gerichtshof verabschiedet. Diese trat am 21. Dezember 2004 in Kraft.

Die EU-Gleichstellungsrichtlinie erklärte unterschiedliche Versicherungsprämien für Männer und Frauen für unzulässig und sollte bis zum 21. Dezember 2007 europaweit konkret umgesetzt werden.

Allerdings enthielt die EU-Gleichstellungsrichtlinie eine Ausnahmeklausel, die auch weiterhin eine Berücksichtigung des Geschlechtes als Risikofaktor für die Berechnung von Versicherungsbeiträgen erlaubte.

Diese Ausnahmeregelung verhinderte bislang eine konsequente Anwendung der Richtlinie 2004/113/EG in allen EU-Mitgliedsstaaten.

Die europaweite Durchsetzung dieser Richtlinie wurde erst mit dem Urteil AZ: C-236/09 des Europäischen Gerichtshof vom 1. März 2011 beschlossen.

Nach diesem Urteil müssen alle europäische Versicherungsanbieter im Jahre 2012 ihre Tarife vereinheitlichen.

Aufgrund der mit der nationalen Umsetzung dieses Urteils verbundenen Schwierigkeiten hat der Europäische Gerichtshof den EU-Mitgliedsstaaten eine mehrmonatige Übergangsfrist bis zum 21.Dezember 2012 eingeräumt.

Ab diesem Zeitpunkt dürfen alle Versicherungsunternehmen in Europa bei Neugeschäften nur noch Unisex Tarife anbieten.

Alle bereits bestehenden, vor diesem Datum abgeschlossenen Verträge sind von dieser gesetzlichen Neuregelung ausgenommen und können zu den alten Konditionen weitergeführt werden.

Nach der europaweiten Einführung von Unisex Tarifen ändern sich auch in Deutschland bei Neugeschäften viele Prämien.

So werden nach Prognosen von Verbraucherschützern Risikolebensversicherungen in Deutschland für Frauen zwischen 30 % und 55 % teurer und für Männer zwischen 6 % und 10 % billiger.

Demgegenüber werden Pflegerentenversicherungen hierzulande für Frauen zwischen 1% und 8 % billiger und für Männer zwischen 30 % und 40 % teurer. Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen wiederum steigen und sinken die Beiträge für Männer und für Frauen in Deutschland nicht wesentlich.

Somit stellt sich für viele Verbraucher in Deutschland nun die Frage, ob der Umtausch einer alten Versicherung in einen Unisex Tarif finanziell attraktiver ist als die Beibehaltung des bisherigen Versicherungsvertrages und ob sich der neue Abschluss von einigen Versicherungen künftig nicht zu teuer wird.

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden sondern nur in jedem Fall einzeln entschieden werden.

Die meisten Versicherungsunternehmen bieten ihren Kunden einen kostenlosen Wechsel in einen günstigeren Unisex Tarif an, sofern bislang kein Leistungsantrag gestellt wurde.

Verbraucherschützer raten Kunden dazu, nichts zu überstürzen sondern erst einmal sorgfältig die neuen Unisex Tarife mit ihren alten Versicherungsbeiträgen zu vergleichen.

Aber wie soll sich der Laie in dem unübersichtlichen Tarifdschungel der deutschen Versicherungsunternehmen zurechtfinden ?

Kein Problem. Verbraucher können einfach einen der vielen kostenlosen Unisex Tarif Vergleich Rechner benutzen, die auf vielen Verbraucherschutzportalen im Internet zu finden sind.

Comments are closed.


NetZähler